01.07.2016
Maximal 50 % der Gesamtkosten eines PKW als privater Nutzungsanteil?
Wird ein betrieblicher PKW auch für private Zwecke genutzt, ist der auf die private Nutzung entfallende Aufwand für den PKW nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern als Entnahme zu behandeln. Sofern die betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt, kann der private Nutzungsanteil pauschal mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des PKW angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).[1] Maßgebend ist dabei der Listenpreis für ein Neufahrzeug, sodass diese Pauschalierung bei Gebrauchtfahrzeugen vergleichsweise ungünstig ist, weil die Absetzungen für Abnutzung bei einem geringeren Kaufpreis entsprechend kleiner ausfallen.
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