01.09.2022
Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022
Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro haben alle Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis im Jahr 2022, sowie Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit in diesem Jahr. Bei den Selbständigen erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale regelmäßig vorab durch entsprechende Minderung der im September fällig werdenden Einkommensteuervorauszahlung.
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