Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder für ein Studium können nur dann als Werbungskosten gel­tend gemacht werden, wenn bereits zuvor eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlos­sen wurde oder wenn die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt.[1] Handelt es sich um eine Erstausbildung, können die Kosten lediglich im Rahmen der Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Kalenderjahr berücksichtigt werden.[2] Hinzu kommt, dass der Sonderausgabenabzug oft ins Leere läuft, da während der Erstausbildung regelmäßig keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden und die Aufwendungen als Sonderausgaben nicht auf Folgejahre vortragsfähig sind.

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Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung

Bestimmte Leistungen des Arbeitgebers (z. B. Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse für Kinderbetreuung oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung) können nach bisheriger Rechtslage regelmäßig lohnsteuer- und ggf. sozialversicherungsfrei gezahlt werden, wenn die Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits­lohn“ erbracht werden.

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Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen

Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinnaus­schüttungen, sondern grundsätzlich auch Gewinne aus der Veräußerung des Kapitalvermögens selbst (z. B. Aktien, Wertpapiere oder GmbH-Anteile) der Besteuerung zu unterwerfen. Dies bedeutet andererseits aber auch, dass regelmäßig entsprechende Verluste z. B. aus dem Ausfall von Kapitalforderungen damit steuer­lich wirksam geltend gemacht werden können.

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert

Für die Umsatzsteuer gilt der Grundsatz der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten. Dabei entsteht die Umsatzsteuer regelmäßig bereits dann, wenn die Leistung erbracht wird. Somit wird die Umsatzsteuer ggf. schon fällig, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist nur zulässig,

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Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Miet­nachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemeinen schwierigen Wirtschaftslage.

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Vorsteuerabzug bei Bahntickets

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht[1] wurde der Umsatz­steuersatz für Bahnfernreisen (über 50 km) ab dem 01.01.2020 auf den schon für den Nahverkehr geltenden Steuersatz in Höhe von 7 % gesenkt. Die Finanzverwaltung hat nun zu den dabei entstehenden Umstellungs­problemen Stellung genommen.[2]

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Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 Abgabenordnung). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.[1]

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