01.06.2023
Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1 % pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO). Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 12 % und ist insbesondere in einer Niedrigzinsperiode relativ hoch.
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