Schuldzinsen bei teilweiser Veräußerung eines Gebäudes

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines teils vermieteten und teils selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes stehen, können nur insoweit als Werbungskosten bei den Ver­mietungseinkünften abgezogen werden, als sie auf den vermieteten Gebäudeteil entfallen.

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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – Bescheinigung des Fachunternehmens

Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen Gebäuden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden; diese beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, und im dritten Kalenderjahr 6 %, höchstens 12.000 Euro. Für ein Objekt sind insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei Beginn der Maßnahmen älter als 10 Jahre ist.

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Lohnsteuer-Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung (z. B. Sommerfest, Weihnachtsfeier) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit

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Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale – Unfallkosten

Sämtliche gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen, die durch Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten entstehen, sind grundsätzlich mit der Entfernungs­pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abgegolten (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG).

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Weiterveräußerung von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht mehr als 12 Monate, kann der Gewinn daraus als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).[1] Derartige Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei, wenn die Gesamtsumme dieser Gewinne im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro liegt oder es sich um die Veräußerung von Gegenstän­den des täglichen Gebrauchs handelt.

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