Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023

Ein unbeschränkter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dies ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale in dem häuslichen Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche Tätigkeit wesentlich und prägend sind.

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Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich pauschal für die ersten 20 km mit jeweils 0,30 Euro und (seit 2022) ab dem 21. km mit jeweils 0,38 Euro für jeden vollen Ent­fernungskilometer als Werbungskosten abziehbar, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln: Hier können anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden. Entspre­chende Zuschüsse des Arbeitgebers sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).

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Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen Einkünften

Unterhaltsaufwendungen für eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person können bis zu einem Höchstbetrag von 10.347 Euro (für 2022) bzw. 10.908 Euro (für 2023) als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden. Einem Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind Personen, bei denen öffentliche Mittel wegen Unterhaltsleistungen gekürzt werden. Voraussetzung ist zudem, dass für den Unterhaltsempfänger kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. Eigene Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die den Betrag von 624 Euro im Jahr übersteigen, sowie Ausbildungshilfen (z. B. BAföG oder Stipendien) mindern den Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen.[1]

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Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermit­teln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

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Lohnsteuerbescheinigungen 2022

Bis Ende Februar 2023 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheini­gung 2022 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Ver­fahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

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Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner können bis zu einem Betrag von 13.085 Euro zuzüglich der Beiträge zu dessen Basis-Krankenversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden; der Abzug ist von der Zustimmung des Empfängers abhängig, weil dieser die Leistungen als Einnahmen versteuern muss (sog. Realsplitting). Dabei kann der Unterhalt auch durch Naturalleistungen wie z. B. eine verbilligte oder unentgeltliche Wohnungsüberlassung geleistet wer­den.[1] Der Überlassende hat insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern, son­dern kann – die Zustimmung des Empfängers vorausgesetzt – den Mietwert im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgabe abziehen.

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Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe

Die Besteuerung der im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)[1] benannten Entlastungen an private Letztverbraucher hat der Gesetzgeber im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022[2] mit den neu in das Einkom­mensteuergesetz eingefügten §§ 123 ff. geregelt. Dabei werden die Entlastungsbeträge als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG behandelt.

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Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.[1] Der Wer­bungskostenabzug setzt demgemäß eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen abfließen.

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