Platzwechsel der Azubis

So läuft’s bei unseren Azubis: Abwechslungsreich und spannend! Unsere Azubis wechseln regelmäßig die Plätze und damit auch die Abteilungen. Dadurch erhalten sie vielseitige Einblicke in verschiedene Bereiche unseres Unternehmens und entwickeln ein umfassendes Verständnis für die Abläufe. Mit jedem Wechsel erweitern sie ihre Fähigkeiten, entdecken neue Talente und stellen sich spannenden Herausforderungen, die ihren Alltag abwechslungsreich gestalten. Gleichzeitig arbeiten sie mit unterschiedlichen Teams zusammen und knüpfen wertvolle Kontakte, die sie auf ihrem Weg begleiten. Niklas aus dem 1. Lehrjahr sitzt aktuell zum Beispiel im Sekretariat und übt sich hier auch im Umgang mit unseren Mandanten. Du möchtest auch Teil unseres Teams werden? Dann bewirb dich jetzt und starte in eine vielseitige Ausbildung! 

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Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unter­werfen.[1] Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.

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Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbH

Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt. Gegebenenfalls können auch allein die Erträge aus einer Beteili­gung in die Veranlagung einbezogen werden. Die Erträge werden dann nur mit 60 % angesetzt; vorhandene Werbungskosten können dabei – anders als bei anderen Kapitaleinkünften – (in Höhe von 60 %) abgezogen werden. Voraussetzung für dieses sog. Teileinkünfteverfahren ist, dass die Beteiligung an der Kapitalgesell­schaft (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

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