01.11.2020
Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2020
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen für das Jahr 2019 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben.[1] Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 wäre dies der 28.02.2021.[2] Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen.
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