01.06.2021
Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn
Zu den bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigenden Einnahmen gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen; d. h., dass neben Geldleistungen auch Sachbezüge zum Arbeitslohn gehören können. Bei der Bewertung von Sachbezügen gelten einige steuerliche Erleichterungen (z. B. die Freigrenze von monatlich 44 Euro[1]), sodass die Abgrenzung von Geldleistungen zu Sachbezügen eine besondere Bedeutung hat.
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