01.02.2024
Besteuerung der sog. Dezemberhilfe 2022 entfällt
Zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte von den infolge des Ukraine-Krieges stark gestiegenen Energiekosten hatte der Bund u. a. die Kosten für den Abschlag Dezember 2022 für Gas- und Wärmelieferungen übernommen.[1] Dabei handelte es sich um eine einmalige Zahlung, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas-Wärmepreisbremse[2] ab März 2023 (mit rückwirkender Geltung ab Januar 2023) zu überbrücken.
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