Lohnsteuerbescheinigungen 2020

 Bis Ende Februar 2021 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheini­gung 2020 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfah­ren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

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Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermit­teln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

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Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebautes Grundstück

Beim Erwerb eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung wird der Gesamtkaufpreis regelmäßig auf den Grund und Boden einerseits und den Gebäudeteil andererseits aufgeteilt. Nur der auf das Gebäude entfallende Kaufpreis gilt als Bemessungsgrundlage für die ggf. im Rahmen der Vermietungseinkünfte zu berücksich­tigenden Abschreibungen. Selbst wenn im Kaufvertrag bereits eine Aufteilung vorgesehen ist, nehmen Finanzämter möglicherweise eine abweichende (ungünstigere) Berechnung vor und berufen sich dabei regelmäßig auf eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Arbeitshilfe.[1]

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Umsatzsteuerliche Auswirkungen durch den Brexit

Zum 01.01.2021 hat Großbritannien (GB)[1] endgültig die EU verlassen. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich insbesondere bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Leistungsaus­tausch zwischen den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und GB, weil GB jetzt zum Drittlandsgebiet gehört.

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