01.08.2020
Corona-Krise: Schnellere Steuererstattungen durch pauschalierten Verlustrücktrag
Können Verluste in einem Jahr nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, werden diese insoweit auf das Vorjahr zurückgetragen, dort mit den positiven Einkünften verrechnet und können so zu einer (Teil-)Erstattung der Einkommensteuer des Vorjahres führen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Verlustjahr beendet, die Einkommensteuer-Erklärung abgegeben und vom Finanzamt bearbeitet wurde. Damit Verluste aufgrund der Corona-Krise sofort zu einem Liquiditätszufluss führen, sind die Regelungen zum Verlustrücktrag erweitert worden:
Weiterlesen