01.10.2019
Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr
Seit 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (1. Alternative) sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (2. Alternative) nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden;[1] Entsprechendes gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistungen mindern die abziehbare Entfernungspauschale bei den Arbeitnehmern.
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