19.06.2020
Reduzierter Umsatzsteuersatz: Sonderfragen zu Abschlagsrechnungen / Vorausrechnungen
Insbesondere im Bereich der Baubranche stellt sich die Frage, wie mit laufenden Bauvorhaben umzugehen ist, deren Fertigstellung für das II. Halbjahr 2020 geplant ist. Auch hier gilt der Grundsatz des Zeitpunktes der Leistungsausführung für die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes.
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