01.04.2017
Bestätigung der EuGH-Rechtsprechung zur Rechnungsberichtigung
Der Europäische Gerichtshof[1] hatte entschieden, dass eine erfolgte Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurückwirkt, sodass der ursprünglich geltend gemachte Vorsteuerabzug nicht rückgängig zu machen ist und insoweit keine Nachzahlungszinsen entstehen können.
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