01.06.2019
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) im Privatvermögen ist der Gewinn nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig, wenn die Beteiligungsquote innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % betragen hat (§ 17 EStG). Entsprechend können Veräußerungsverluste (auch bei Auflösung der Gesellschaft) zu 60 % mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
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