01.10.2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % verfassungswidrig
Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst; nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten[1] beträgt der gesetzlich festgelegte Zinssatz 0,5 % für jeden vollen Monat.[2]
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