Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien

Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immobilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/oder durch besondere Freibeträge gegenüber anderen (privaten) Vermögensgegenständen begünstigt. Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 2022[1] auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertver­fahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverord­nung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang mit dem zurzeit hohen Immobilienpreisniveau kann die Gesetzesänderung zu einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuer­belastung führen. Die geplanten Änderungen sollen bereits für Erwerbszeitpunkte ab dem 01.01.2023 ange­wendet werden.

Sind Schenkungen geplant, ist ggf. zu prüfen, ob diese noch bis zum Jahresende 2022 vollzogen werden können.



[1]    Vgl. Art. 12 Jahressteuergesetz 2022 (Bundesrats-Drucksache 457/22).

April 17

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