01.12.2022
Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug der auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen ist dann auf derzeit 1.250 Euro[1] pro Jahr beschränkt.
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