01.08.2023
Dauernde Berufsunfähigkeit bei Betriebsveräußerung
Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines (Teil-)Betriebs wird auf Antrag ein Freibetrag berücksichtigt und eine Steuerermäßigung gewährt, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne[1] dauernd berufsunfähig ist.[2] Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
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