01.02.2020
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2020 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2019 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2020 stellen.
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