Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert

Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert

Wie bereits berichtet,[1] wird die Abgabefrist für von Beratern erstellte Steuererklärungen des Jahres 2019 (z. B. für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) um 6 Monate bis zum 31.08.2021verlängert, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss.

Für beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt eine Verlängerung um 5 Monate bis zum 31.12.2021. Die Möglichkeit des Finanzamts, vorzeitig Erklärungen anzufordern, bleibt aber bestehen.

Ebenfalls verlängert wird die zinsfreie Karenzzeit bei der Verzinsung von entsprechenden Steuernachzah­lungen und -erstattungen von 15 Monaten auf 21 Monate; der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 beginnt dann erst am 01.10.2021 (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft am 01.05.2022).[2]


[1] Siehe Informationsbrief Februar 2021 Nr. 8.

[2] Vgl. die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestags (Drucksache 19/26245).

April 17

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