01.10.2022
Vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnausschüttungen
Grundsätzlich erfolgt bei einer privaten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft die Verteilung und Ausschüttung der Gewinne im Verhältnis der Beteiligungsquoten am Stamm-[1] oder Grundkapital. Sofern es satzungsgemäß vorgesehen ist, kann sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich[2] eine von den Beteiligungsquoten abweichende, inkongruente Gewinnausschüttung erfolgen.
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