01.04.2019
Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird: Der sich daraus ergebende lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil ist dann mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des PKW anzusetzen.[1] Bei der 1 %-Regelung handelt es sich um eine typisierende Regelung, die unabhängig vom Umfang der (tatsächlichen) privaten Nutzung anzuwenden ist.[2]
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