Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro

Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro

Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerk­schaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung ist diese Anhebung rechtsverbindlich.[1]

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist ab 2020 zu beachten, dass infolge der An­hebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.


[1] Siehe Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl 2018 I S. 1876).

April 17

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