01.06.2019
Neuregelung bei „Midi-Jobs“ ab 1. Juli 2019
Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. „Midi-Jobs“ gesenkt; dabei wird aus der bisherigen „Gleitzone“ mit Monatslöhnen von über 450 Euro bis 850 Euro ein „Übergangsbereich“, der sich dann bis 1.300 Euro erstreckt.
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