01.09.2019
Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
Hinsichtlich der Einkommen- und Lohnsteuer ist eindeutig geregelt, in welchem Umfang der Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen berufsbedingten Umzug als Werbungskosten abziehen bzw. der Arbeitgeber entsprechende Aufwendungen steuerfrei erstatten darf.[1] Ungeklärt ist dagegen die umsatzsteuerliche Behandlung bei Erstattung bzw. Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber.
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