01.12.2015
Aufwendungen für Feier aus „gemischtem Anlass“
Für die Frage, ob Aufwendungen für eine Veranstaltung bzw. Feier, auf der Geschäftsfreunde oder Arbeitskollegen bewirtet werden, steuerlich berücksichtigt werden können, kommt es regelmäßig auf den Anlass der Feier an. Wie der Bundesfinanzhof[1] jetzt klargestellt hat, ist der Anlass aber nicht das allein entscheidende Kriterium; zu beachten sind auch die übrigen Umstände des Einzelfalls. Demnach könne auch bei einer Feier aufgrund eines an sich persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag) eine berufliche (Mit-)Veranlassung vorliegen (z. B. wenn die Arbeitskollegen eingeladen sind).
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