01.11.2020
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.
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Termine und Hinweise zum Jahresende 2020
| Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben Weiterlesen 01.10.2020 Sonderausgaben 2020Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage). Weiterlesen01.10.2020 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten – AnwendungserlassZur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde 2019 ein neuer § 7b EStG eingeführt. Danach können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden 3 Jahren Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 5 % jährlich zusätzlich zu der „normalen“ Gebäudeabschreibung von regelmäßig 2 % in Anspruch genommen werden. Weiterlesen01.10.2020 Praxis- und Behandlungsräume als häusliche BetriebsstätteAufwendungen für betrieblich genutzte Räume (z. B. Werkstätten, Betriebs-, Lager-, Ausstellungs-, Behandlungs- und Praxisräume) sind grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn sie ihrer Lage nach mit dem privaten Wohnbereich verbunden sind. Weiterlesen01.10.2020 Jahressteuergesetz 2020: Geplante ÄnderungenDer Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020[1] enthält zahlreiche Gesetzesänderungen in verschiedenen Bereichen; besonders hervorzuheben sind folgende Punkte: Weiterlesen01.10.2020 Unangemessen hohe Geschäftsführervergütungen bei gemeinnützigen EinrichtungenWerden unangemessen hohe Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlt, ist der unangemessene Teil dem Gewinn der Gesellschaft hinzuzurechnen und erhöht so die Ertragsteuern der Gesellschaft. Die Besteuerung erfolgt also so, als wenn von vornherein angemessene Vergütungen gezahlt worden wären. Bei einer gemeinnützigen Einrichtung sind die Folgen überhöhter Zahlungen dagegen deutlich drastischer. Weiterlesen01.10.2020 Verbesserung der steuerlichen Entlastungen für behinderte MenschenBehinderte Menschen können für ihre Anforderungen des täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarfs anstelle eines Einzelnachweises im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Weiterlesen01.10.2020 Pauschale Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – Keine Minderung der SonderausgabenBeiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Rahmen der sog. Basisversorgung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben zu berücksichtigen (siehe hierzu auch die Anlage zu diesem Informationsbrief). WeiterlesenMußenbrock & Partner mbBWirtschaftsprüfer und Steuerberater Dülmener Weg 221 Zentrale: +49 2861 93 11 0 E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de |