01.03.2020
Vorsteuerabzug bei Bahntickets
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht[1] wurde der Umsatzsteuersatz für Bahnfernreisen (über 50 km) ab dem 01.01.2020 auf den schon für den Nahverkehr geltenden Steuersatz in Höhe von 7 % gesenkt. Die Finanzverwaltung hat nun zu den dabei entstehenden Umstellungsproblemen Stellung genommen.[2]
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