Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022

Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022

Ab dem 01.01.2022 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung):

  Jahr Monat

Beitragssätze

(soweit nicht anders vermerkt, tragen Arbeitgeber

und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte)

Beitragsbemessungsgrenzen

- Renten-/ Arbeitslosenversicherung

- - alte Bundesländer

- - neue Bundeslänger

- Kranken-/ Pflegeversicherung (unverändert)

 

 

84.600 €

81.000 €

58.050 €

 

 

7.050,00 €

6.750,00 €

4.837,50 €

 

RV: 18,6 % / AV: 2,4 %

-

-

KV: 14,6 % / PV: 3,05 %

Versicherungsgrenze

in der Krankenversicherung (unverändert)

 64.350 € (5.362,50 €)   -
 Geringverdienergrenze  -  325,00 €  -

 Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)

- Arbeitslosengrenze

- Krankenversicherung

- - allgemein

- - bei Beschäftigung in Privathaushalten

- Rentenversicherung

- - allgemein

- - bei Beschäftigung in Privathaushalten

 

-

 

-

-

 

-

-

 

450,00 €

 

-

-

 

-

-

 

 -

 

Arbeitgeber: 13 %

Arbeitgeber: 5 %

 

Arbeitgeber: 15 % - Arbeitnehmer: 3,6 %

Arbeitgeber: 5 % - Arbeitnehmer: 13,6 %

 Insolvenzgeldumlage     nur Arbeitgeber: 0,09 % 
Künstlersozialabgabe                                                                          nur Arbeitgeber: 4,2 %                                          

Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für 2022 gilt danach (wie im Vorjahr) ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50 % von 769,16 Euro =) 384,58 Euro monatlich.

April 17

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