01.10.2021
Wohnungsbauprämie: Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2021
Die Wohnungsbauprämie ist ein steuerfreier staatlicher Zuschuss zur Förderung des Erwerbs, des Baus oder der Renovierung einer Immobilie.
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Die Wohnungsbauprämie ist ein steuerfreier staatlicher Zuschuss zur Förderung des Erwerbs, des Baus oder der Renovierung einer Immobilie.
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Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist grundsätzlich als sog. privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Steuerfreiheit besteht allerdings dann, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dafür genügt es nach dem Gesetzeswortlaut, wenn eine Selbstnutzung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ vorliegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Der Frage, wann eine Selbstnutzung gegeben ist, kommt damit besondere Bedeutung zu.
Weiterlesen01.10.2021
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass für die Jahre 2020 und 2021 die nebenberufliche Tätigkeit von Personen, die im Impfbereich (Aufklärung und Impfung) bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren und in mobilen Impf-Teams mitwirken, nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt ist.[1] Danach bleiben entsprechende Vergütungen bis zur Höhe des sog. Übungsleiter-Freibetrags von 2.400 Euro für das Jahr 2020 bzw. 3.000 Euro für das Jahr 2021 steuerfrei.
Weiterlesen01.10.2021
Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise sind auch die grundsätzlichen Abgabefristen für die Erklärungen z. B. für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer für das Jahr 2020 verlängert worden, und zwar vom 31.07.2021 regelmäßig auf den 31.10.2021.[1]
Weiterlesen01.09.2021
Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten für jedes steuerlich anzuerkennende Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von (seit 2021) 5.460 Euro sowie einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) des Kindes in Höhe von 2.928 Euro, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld. Werden die Eltern nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge (siehe § 32 Abs. 6 EStG).
Weiterlesen01.09.2021
Die Finanzverwaltung[1] hat steuerliche Hilfsmaßnahmen bekannt gegeben, um den Wiederaufbau der Wirtschaft und Privatpersonen, die durch die Hochwasserkatastrophe geschädigt worden sind, zu unterstützen. Insbesondere auf folgende Maßnahmen ist hinzuweisen:
Weiterlesen01.09.2021
Wird eine private Immobilie erworben und innerhalb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entstehender Gewinn regelmäßig einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.[1]
Weiterlesen01.09.2021
Aufwendungen für eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit mit den Beiträgen ein Basisversicherungsschutz erlangt wird.[1]
Weiterlesen01.09.2021
In der Regel handelt es sich bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch zu dessen Privatnutzung bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um einen geldwerten Vorteil, der zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt.
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