01.12.2018
Festsetzung von Steuerzinsen nicht verfassungsgemäß
Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern werden regelmäßig nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit mit 0,5 % für jeden vollen Monat (= 6 % jährlich) verzinst (vgl. § 233a i. V. m. § 238 AO). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs[1] ist diese Regelung aufgrund des nicht mehr marktüblichen Zinssatzes zumindest ab 2015 verfassungswidrig.
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