01.07.2023
Pflegeversicherung: Höhere Beiträge ab 01.07.2023
Im Zusammenhang mit einer Reform der Pflegeversicherung[1] und aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[2] sollen ab 01.07.2023 die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erziehungsaufwands von Eltern angepasst werden. Der Grundbeitragssatz steigt dann um 0,35 % auf 3,4 % und der Zuschlag für über 23-jährige Kinderlose um 0,25 % auf 0,6 %.
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