01.08.2023
Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
Für bestimmte (kleine) Photovoltaikanlagen wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 eine Einkommensteuerbefreiung[1] sowie bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen[2] eingeführt.
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