01.02.2025
Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden und sich – soweit eine sog. zumutbare Belastung überschritten wird – steuermindernd auswirken (vgl. § 33 EStG). Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ist die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen zwingend durch eine Verordnung des Arztes bzw. Heilpraktikers nachzuweisen (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 EStDV).
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