01.08.2025
Übernahme von Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten bei PKW-Überlassung
Die Überlassung eines PKW an Arbeitnehmer auch für private Fahrten stellt bei diesen eine Bereicherung dar, die zu lohn- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt; der geldwerte Vorteil kann pauschal mit 1 % monatlich vom Bruttolistenpreis des PKW angesetzt werden. Damit ist die Übernahme der laufenden Kosten durch den Arbeitgeber abgegolten. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten für den PKW selbst tragen muss, mindern diese den geldwerten Vorteil, weil es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers fehlt.[1] Das gilt auch, wenn nur einzelne nutzungsabhängige Kosten für private Fahrten vom Arbeitnehmer übernommen werden.[2]
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