01.02.2025
Abschluss einer energetischen Maßnahme bei Ratenzahlung
Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt), mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden.[1]
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