01.04.2025
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Wird ein Darlehen zu einem geringeren als dem marktüblichen Zinssatz gewährt, ist der Zinsverzicht grundsätzlich als eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung anzusehen.[1] Eine Steuer kann sich dann ergeben, wenn die persönlichen Freibeträge (ggf. zusammen mit anderen Zuwendungen) überschritten werden. Der Empfänger eines niedrig verzinsten Darlehens erlangt durch die Kapitalnutzung zu einem niedrigeren Zinssatz als dem marktüblichen eine Vermögensmehrung bzw. Bereicherung. Der Zuwendende verzichtet insoweit auf einen Ertrag, den er bei Kapitalüberlassung zum marktüblichen Zinssatz erzielt hätte.
Weiterlesen