01.03.2024
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 entschieden,[1] dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen[2] in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 verfassungswidrig ist. Bis zum 31.12.2018 gilt die Regelung dennoch fort, während der Gesetzgeber für Verzinsungszeiträume ab 2019 zu einer Neuregelung verpflichtet wurde. Aktuell erfolgt diese Verzinsung mit 0,15 % pro Monat.[3]
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