01.02.2020
Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW
Regelmäßig wird davon ausgegangen, dass betriebliche PKW auch privat genutzt werden. Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer hat dieser insoweit eine Nutzungsentnahme zu versteuern, die in der Regel nach der 1 %-Regelung ermittelt wird. Der sog. Anscheinsbeweis – bei dem davon ausgegangen wird, dass der PKW auch privat genutzt wird – kann u. a. entkräftet werden, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.[1]
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