01.07.2015
Steuerberatungskosten bei der Erbschaftsteuer
Nicht nur vom Erblasser übernommene Verbindlichkeiten mindern die Erbschaftsteuer. Auch Steuerberatungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit dem Erstellen der Erbschaftsteuer-Erklärung entstehen, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Entsprechendes gilt für Kosten eines Gutachters für die Feststellung der Verkehrswerte von Grundstücken, GmbH-Anteilen usw. Das gilt selbst dann, wenn diese Wirtschaftsgüter ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer befreit sind.
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