01.04.2015
Überprüfungsarbeiten als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Reparatur-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten in einem privaten Haushalt kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten in Betracht; die höchstmögliche Ermäßigung der Einkommensteuer beträgt 1.200 Euro jährlich (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist insbesondere, dass die Zahlung der Handwerkerrechnung unbar auf das Konto des Dienstleisters erfolgt ist.
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