Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau
Private lnvestoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Sonderabschreibungen beim M ietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag
hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.


Insgesamt 28 Prozent abzuschreiben
Das Gesetz ermöglicht privaten lnvestoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer
geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28
Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.


Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.


Voraussetzung: dauerhaft bewohnt

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.

Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Unterzeichnung und Inkrafttreten
Das Gesetz
wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/979/979-node.html;jsessionid=0732023FA83D5552D56FB24E2AF9961D.2_cid365

Mai 14

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