01.02.2022
Pflichtmeldungen zum Transparenzregister
In Folge des in 2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzes ist ein elektronisch geführtes Transparenzregister eingerichtet worden, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbHs und AGs) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. OHGs und KGs) gemeldet werden müssen. Bislang galt diese Meldung als erfolgt, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus öffentlichen Registern (z. B. Handels-, Partnerschafts-, Unternehmensregister) ergeben haben.
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