Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“

Der Erwerb einer Immobilie von Todes wegen durch den überlebenden Ehepartner oder durch Kinder bleibt unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig steuerfrei. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um das sog. Familienheim handelt, d. h., wenn

Weiterlesen

Gewinnerzielungsabsicht: Vorläufigkeit der Verlustberücksichtigung

Bei Eröffnung eines Gewerbebetriebs bzw. Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit stellt sich für die Berück­sichtigung von Anlaufverlusten die Frage, ob für die Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ist der Betrieb seiner Art nach auf Dauer geeignet und bestimmt, mit Gewinn zu arbeiten, kann dies für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht sprechen.[1] Dagegen spricht bei längeren Verlustperioden (z. B. eines Einzelhandelsgeschäfts) das unveränderte Beibehalten des Geschäftskonzepts für das Fehlen der Gewinn­erzielungsabsicht, auch wenn die Tätigkeit in der Regel nicht auf Interessen der privaten Lebensführung beruht.[2]

Weiterlesen

Übernahme von Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten bei PKW-Überlassung

Die Überlassung eines PKW an Arbeitnehmer auch für private Fahrten stellt bei diesen eine Bereicherung dar, die zu lohn- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn führt; der geldwerte Vorteil kann pauschal mit 1 % monatlich vom Bruttolistenpreis des PKW angesetzt werden. Damit ist die Übernahme der laufen­den Kosten durch den Arbeitgeber abgegolten. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten für den PKW selbst tragen muss, mindern diese den geldwerten Vorteil, weil es insoweit an einer Bereicherung des Arbeit­nehmers fehlt.[1] Das gilt auch, wenn nur einzelne nutzungsabhängige Kosten für private Fahrten vom Arbeitnehmer übernommen werden.[2]

Weiterlesen

Steuerliches Investitionssofortprogramm

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgelegt.[1] Der Entwurf enthält folgende Maßnahmen:

Weiterlesen

Freiberufliche Einkünfte einer Personengesellschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Dazu zählen insbesondere freibe­rufliche Tätigkeiten wie selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrich­tende oder erzieherische Tätigkeiten sowie die sog. Katalogberufe (wie z. B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) und ähnliche Berufe.[1]

Weiterlesen

Überweisung als Voraussetzung für den Abzug von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie von Unterhaltszahlungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienst­leistungen oder für Handwerkerleistungen ist, dass für die Aufwendungen eine Rechnung vorliegt und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Ob diese Voraussetzungen auch im Zusammen­hang mit Pflege- und Betreuungsleistungen gelten, war zunächst unklar.

Weiterlesen

Privatnutzung eines betrieblichen Pickups

Die private Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern unterliegt als Privatentnah­me regelmäßig der Besteuerung. Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW erfolgt die Besteuerung grundsätzlich nach der sog. 1 %-Regelung; alternativ kann der private Anteil aber auch anhand eines ord­nungsgemäßen Fahrtenbuchs und der tatsächlich entstandenen PKW-Kosten ermittelt werden.[1] Dies gilt auch für sog. Pickups, obwohl sie regelmäßig verkehrsrechtlich als LKW zugelassen werden.

Weiterlesen

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Vertraglich vereinbarte Tantiemen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH gehören als sonstige Be­züge zum Arbeitslohn und damit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Steuerpflichtig sind diese im Zeitpunkt des Zuflusses, also in der Regel bei Auszahlung. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wird allerdings auch ohne tatsächliche Auszahlung bereits ein Zufluss angenommen, wenn die Tantieme fällig geworden ist.[1] Denn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hat es regel­mäßig in der Hand, wann er Ansprüche gegen „seine“ GmbH auszahlen lässt. Fällig wird dieser Anspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern im Anstellungsvertrag keine andere Fälligkeit zivilrechtlich wirksam und fremdüblich vereinbart ist.[2]

Weiterlesen

Kryptowährungen: Neue Regelungen zu Aufzeichnungspflichten

Der Handel mit virtuellen Währungen bzw. Kryptowährungen – wie z. B. Bitcoin, Ether – kann auch im Privatvermögen zu steuerpflichtigen Einkünften führen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf bzw. Tausch weniger als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es können jedoch auch sonstige Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 EStG – wie z. B. Lending, Staking, Airdrops – oder Kapitalerträge aus Termin­geschäften – z. B. bei Margin- und Futures-Trading – vorliegen.

Weiterlesen