01.11.2020
Badrenovierungskosten bei Vermietung des Homeoffice an den Arbeitgeber
Liegt bei Vermietung eines sog. Homeoffice an den Arbeitgeber ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, kann dies eine vollständige Berücksichtigung der Werbungskosten ermöglichen, soweit die Kosten auf das Arbeitszimmer und etwaige mitvermietete Nebenräume entfallen. Hierfür muss die Überlassung vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen, z. B., wenn kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist.[1]
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