01.03.2023
Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge
Bei der Veräußerung eines Betriebs oder dessen Aufgabe (Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen) werden die im Betrieb enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt und ein dabei entstehender Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Zur Abmilderung der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs kommen in diesen Fällen ein Freibetrag und eine Steuerermäßigung in Betracht.[1]
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