Überblick Jahressteuergesetz 2022

Überblick Jahressteuergesetz 2022

Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:[2]

•  Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.

•  Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.

•  Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.

•  Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.

•  Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (bei Ehepartnern).

•  Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.

•  Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.



[1]    BGBl 2022 I S. 2294.

[2]    Zu weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 siehe Nr. 1 und Nr. 8 in diesem Informationsbrief.

April 17

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