01.07.2018
Festsetzung von Nachzahlungszinsen ab 2015 nicht verfassungsgemäß
Für Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen im Zusammenhang mit Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen gilt die sog. Vollverzinsung (§ 233a i. V. m. § 238 AO). Danach werden entsprechende Erstattungen und Nachzahlungen nach Ablauf einer Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten mit einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst.
Weiterlesen