01.07.2015
Entwurf eines neuen Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes
Das Bundesverfassungsgericht[1] hatte den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorschriften zur erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung von betrieblichem Vermögen spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu ändern, insbesondere da die derzeitigen Verschonungsregelungen unverhältnismäßig seien. Nunmehr liegt ein erster Entwurf zur Änderung des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes vor. Danach ist Folgendes geplant:
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