01.05.2015
Erhöhung des Grundfreibetrags und der Familienförderung
Nach einem Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Grundfreibetrag von derzeit 8.354 Euro bereits für das Jahr 2015 auf 8.472 Euro und ab 2016 auf 8.652 Euro anzuheben; die Lohnsteuer für vorgenommene Lohnabrechnungen im Jahr 2015 wäre dann anzupassen. Darüber hinaus soll auch die steuerliche Familienförderung verbessert werden:
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