01.03.2015
Verpflegungspauschalen auch bei Auswärtstätigkeit mit „Dauer-Unterkunft“
Arbeitnehmer, die außerhalb ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig sind, können folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen:
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