01.11.2023
Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale mit Wirkung ab dem 01.01.2023 überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Auswirkungen ausführlich erläutert.[2] Danach können folgende Sachverhalte unterschieden werden:
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