01.05.2025
Meldepflicht für elektronische Registrierkassen
Unternehmer, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme (Registrierkassen) erfassen, haben die Pflicht, jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungspflicht konnte bislang nicht umgesetzt werden, da die technischen Voraussetzungen nicht vorlagen.
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