01.02.2024
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2024
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2024 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2023 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2024 stellen.
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