01.04.2020
Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: „Unverzügliche“ Selbstnutzung durch Erben bei umfangreichen Reparaturarbeiten
Die Vererbung einer vom Erblasser selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) an den überlebenden Ehepartner oder an Kinder steht steuerlich unter einem besonderen Schutz. Der Erwerb bleibt regelmäßig erbschaftsteuerfrei, wenn auch der Erbe das sog. Familienheim nach dem Tod des Erblassers für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt.
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