01.02.2019
Statt „Gleitzone“ ab Juli 2019 neuer „Übergangsbereich“ bis 1.300 Euro
Die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem Monatslohn von mehr als 450 Euro bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, wird ab 1. Juli 2019 durch ein Änderungsgesetz[1] auf bis zu 1.300 Euro erweitert und in „Übergangsbereich“ umbenannt. Dabei erhalten die Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Beitragsermäßigung, die bei 451 Euro Monatslohn insgesamt ca. 43 Euro beträgt und bis zum oberen Ende der Gleitzone bzw. des Übergangsbereichs auf 0 Euro reduziert wird.
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