01.08.2015
Kindergeld/Kinderfreibetrag: „Beschäftigungsloses“ Kind
Kindergeld bzw. der Abzug des Kinderfreibetrags kommt für ein volljähriges Kind insbesondere dann in Betracht, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind auch dann zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und als arbeitsuchend gemeldet ist (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
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