01.07.2021
Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
Für geplante Investitionen von beweglichen und (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern kann vorab ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden.[1]
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