01.12.2016
Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – keine Minderung der Sonderausgaben
Beiträge für eine Krankenversicherung im Rahmen der sog. Basisversorgung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Beitragsrückerstattungen sind entsprechend zu verrechnen und mindern die abzugsfähigen Beträge. Fraglich war, ob Erstattungen von Aufwendungen für die Gesundheit im Rahmen von Bonusprogrammen der Krankenkassen ebenfalls die Beiträge mindern.
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